§ 1 Allgemeines Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits. Die Firma xtc-Kontor ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet. § 2 Lieferung und Zahlung Die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma xtc-Kontor sind im Bestellformular näher ausgewiesen. Es gibt keine Mindestbestellmenge. Alle unsere Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19%. Es bleibt uns vorbehalten, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Von unseren Kunden gewünschte Sonderversendungsformen werden mit ortsüblichem Zuschlag berechnet. § 3 Vertragsschluss und Liefervorbehalt Durch Anklicken der Schaltfläche Bestellen geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Der Kaufvertrag kommt erst mit unserer Auslieferungsbestätigung oder Lieferung der Waren zustande. Der Vertragstext wird gespeichert. Die konkreten Bestelldaten können aus Sicherheitsgründen nicht per Internet abgerufen werden und werden gemäß unserer Datenschutzbestimmungen vertraulich behandelt. § 4 Lieferzeiten Ware, die am Lager ist ( für Beförderungsprobleme haftet die Firma xtc-Kontor nicht ) kommt innerhalb von 7 Tagen nach Zahlungseingang zum Versand. Ist die Ware bei Bestellung nicht vorrätig, bemühen wir uns um schnellstmögliche Lieferung. Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen als den o. g. Gründen ist der Käufer berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren erfolglosem Ablauf hinsichtlich der im Vertrag befindlichen Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten. Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf Unvermögen des Herstellers oder unseres Zulieferers, so können sowohl wir als auch der Käufer vom Vertrag zurücktreten, sofern der vereinbarte Liefertermin um mehr als 2 Monate überschritten ist. Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit bzw. Nichterfüllung, auch solche, die bis zu Rücktritt vom Vertrag entstanden sind, sind ausgeschlossen. § 5 Gefahrübergang Die Gefahr geht mit Absendung der Ware durch die Firma xtc-Kontor auf den Käufer über, es sei denn, der Versand erfolgte versichert. § 6 Fälligkeit und Zahlung, Verzug Der Besteller kann den Kaufpreis per Vorkasse oder Nachnahme zahlen. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls dem Verkäufer ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist der Verkäufer berechtigt, diesen geltend zu machen. § 7 Aufrechnung, Zurückbehaltung Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Verkäufer anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. § 8 Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers. § 9 Widerruf - / Rückgaberecht laut § 312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (A) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden.(B). Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tage ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tage des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tage des Vertragsschlusses.(C) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.(D) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde, zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind, für Smartcards, Tv-karten, Programiergeräte (progger) und Cam-module, , zur Lieferung von Bedienungsanleitungen, oder die in der Form von Versteigerungen (§ 156) geschlossen werden. § 10 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen (A) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären, zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.(B) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.(C) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist. § 11 Datenschutz Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten durch den Verkäufer befinden sich in der Datenschutzerklärung. § 12 salvatorische Klausel Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung berührt nicht ihre Wirksamkeit. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung einer Lücke ist eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck der Vereinbarung gewollt hätten, sofern sie den Punkt bedacht hättenAngaben und Geschäftssitz des Dienstleisters entnehmen Sie dem Impressum.